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Versicherungsbetrug

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Versicherungsbetrug liegt unter anderem dann vor, wenn jemand aus einem Unfall mehr Schadenersatz erzielen möchte, als durch den Unfall aufgrund seiner Umstände tatsächlich entstanden ist oder vielleicht sogar einen Unfall, einen Diebstahl usw. vorgetäuscht hat.

 

Der Vorwurf des Versicherungsbetruges muss aber nicht in jedem Fall stimmen. So mögen die Umstände zunächst den Eindruck erwecken, nach genauer Untersuchung jedoch kann sich durchaus herausstellen, dass sich der Unfall, so, wie beschrieben, zugetragen hat.

 

Nachfolgende Beispiele sollen dies verdeutlichen:

 

Pkw-Pkw-Kollision beim rückwärts ausparken:

Zwei Pkw von ein derselben Familie wurden beim rückwärts ausparken beschädigt. Da die Beschädigungsbilder von der gemessenen Höhe her (ab Boden) um ca. 50 cm differierten, glaubte der Schadensachbearbeiter, dass es sich hier um einen Versicherungsbetrug handelt und erstattete Anzeige.

 

Was war tatsächlich passiert? In der Einfamilienhaussiedlung wurde die Strasse gebaut. Dabei gab es eine Hin- und eine Rückspur. Beide Fahrspuren waren durch einen breiten Mittelstreifen getrennt. Da man hier die Fahrspuren selbst zunächst ausbaggerte, um Platz für die Tragschicht der Strasse zu schaffen, hat man das Erdreich auf dem Mittelstreifen geschüttet. Damit lag der  Mittelstreifen ca. 50 cm höher, als die Fahrspur. Nun parkte auf dem Mittelstreifen quer zur Fahrspur der eine Pkw auf Höhe Toreinfahrt des Grundstückes der Familie. In der Toreinfahrt der Familie selbst parkte das zweite Auto, welches bei starkem Regen rückwärts aus der Toreinfahrt fuhr und mit seinem Heckteil die Front des auf dem Mittelstreifen geparkten Autos traf, was einen entsprechenden Schaden hinterließ.

 

Da der Sachbearbeiter der Versicherung diesen Umstand nicht kannte, bzw. außer acht ließ, kam er zu der Vermutung, dass es sich um Versicherungsbetrug handeln müsse.

 

Die Angeklagte wurde übrigens frei gesprochen vom Vorwurf des Versicherungsbetruges. 

 

Diebstahl eines Pkw mit nachgerüsteter Wegfahrsperre:

Zu Silvester wurde ein Pkw von einem Betriebsgelände gestohlen, obwohl dieser eine nachgerüstete Wegfahrsperre hatte. Das Fahrzeug wurde einige Zeit danach wieder gefunden. Der Besitzer des Fahrzeuges hatte bei seiner Versicherung den Diebstahl gemeldet und seine Teilkasko in Anspruch genommen.

 

Nach dem Auffinden des Fahrzeuges wurde das Fahrzeug auf Einbruchspuren hin untersucht, aber keine gefunden, sodass der Sachbearbeiter der Versicherung dem Besitzer des gestohlenen Fahrzeuges unterstellte, er habe den Diebstahl fingiert. Auch hier wurde Strafanzeige wegen Versicherungsbetrug gestellt.

 

Letztendlich stellte sich heraus, dass es kein Problem war, die nachgerüstete Wegfahrsperre ausser Betrieb zu setzen. Zunächst bestritt die Versicherung diesen Fakt, gleichzeitig lief aber im Fernsehen genau zu diesem Thema eine Sendung, in der Profis vorführten, wie dies mit einem Laptop möglich war.

 

Auch hier wurde der Angeklagte frei gesprochen.

 

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