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Der Balkonabsturz

Susanne befand sich in einer Reha-Klinik. Sie stand auf einem Balkon in der fünften Etage und rauchte. Dann wurde ihr schlecht. Um nicht auf den Balkon zu machen, beugte sie sich über die Balkonbrüstung. Da unter ihr der Haupteingang der Klinik war, drückte sie ihren Körper weit in die rechte Ecke und beugte sich noch weiter nach vorn über die Brüstung. Die obere Kante war mit einer glatten Metallfläche beschlagen. Susanne hatte  einen Wollpullover an. Sie schwitzte. Irgendwie entglitt ihr die Kontrolle über ihren Körper. Der Brechreiz wurde immer stärker. Plötzlich kippte sie über die Brüstung. Sie versuchte sich noch festzuklammern, aber ihre schweißnassen Hände bekamen keinen richtigen Halt.

 

Susanne sitzt neben mir im Gerichtsaal. Uns gegenüber sitzen drei Richter. Der vorsitzende Richter macht keinen Hehl daraus, dass er von der Klage von Susanne nichts hält. Seine rechts neben ihm beisitzende Richterin ist da ganz anderer Meinung. Und der dritte Richter im Bunde zieht es vor, ab und zu ein Nickerchen zu machen.

 

Der Gerichtsgutachter kommt zum Ergebnis, dass Susanne zu klein war, um unbeabsichtigt über die Balkonbrüstung zu fallen. Das wiederum freute die Gegenpartei, die Susanne einen Selbstmordversuch unterstellte, um nicht zahlen zu müssen.

 

Da wir das wussten, schlug ich im Vorfeld vor, den Balkon nachzubauen und Kippversuche mit einer Versuchsperson durchzuführen. Die Idee kam beim Ehemann von Susanne gut an und wurde auch sogleich in die Tat umgesetzt. Anschließend erfolgten die Versuche, natürlich mit mehreren Kameras dokumentiert. Und siehe da, es war überhaupt kein Problem, ohne große Anstrengung über die Brüstung zu kommen.

 

Die Ergebnisse der Versuche wurden natürlich von unserer Seite dem Gerichtgutachter vorgelegt, was unter anderem dazu beitrug, dass er zumindest nachdachte.  Die hohe Kunst der Verhandlungsführung bestand aber in einer anderen Sache. Einer der gegnerischen Anwälte fühlte sich gemüßigt, wie in so einer amerikanischen Fernsehserie, gegenüber dem Gerichtgutachter, der ja eigentlich für ihn war, entsprechend arrogant aufzutreten. Gut für uns, denn plötzlich und natürlich auch unter dem Aspekt unserer vorgelegten Versuchsergebnisse fühlte sich der Gerichtsgutachter von dem gegnerischen Anwalt in seiner Ehre beleidigt, und änderte schlagartig sein bisheriges Ergebnis und drehte es zu einhundert Prozent um. Damit war er raus.

 

Nach der Gerichtsverhandlung bekam ich einen Anruf, dass man die beisitzende Richterin, die eindeutig für Susanne war, austauschen will. Der Anrufer leidet an Verfolgungswahn, so meine Gedanken. Der Fall sollte verloren gehen. er könnte ja sonst Schule machen.

 

Einige Wochen später sitze ich wieder neben Susanne im Gerichtssaal. Und tatsächlich, die ursprüngliche Richterin war gegen einen anderen Richter ausgetauscht worden. Und dieser provozierte auch noch Susanne. Ich konnte sie verstehen, wenn sie jetzt diesem Richter etwas antun wollte. Ich halte sie dennoch zurück und beruhige sie.

 

Der ursprüngliche Gerichtsgutachter war nicht mehr, stattdessen ein paar Andere.

 

Susanne klagte gegen die Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Auf der Beklagtenbank saßen drei Beteiligte. Auf der Gutachterbank saßen ebenfalls drei Gutachter. Uns gegenüber saßen die drei Richter. Und alle neun waren gegen Susanne.

 

Und dennoch wurde ihr ein kleiner Brosamen in Sachen Unfallversicherung zugebilligt. Susanne fragte mich, was sie machen soll. Ich rate ihr den Brosamen anzunehmen und ihn dazu zu nutzen im abgewiesenen Verfahren vor den BGH zu ziehen.

 

Sie entscheidet sich dennoch anders. Die Jahre der Entbehrungen, der Schmerzen, des ewigen Kampfes war sie leid.

 

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