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überhöhte Geschwindigkeit

Geschwindigkeitsbegrenzungen erfolgen eigentlich zum Zwecke der Erhöhung bzw. Gewährleistung der Verkehrssicherheit.

 

So werden vornehmlich vor Schulen und Kindertagesstätten oder an Unfallschwerpunkten Geschwindigkeitsbegrenzungen mittels Verkehrsregelung realisiert.

 

Allerdings gibt es auch Geschwindigkeitsbegrenzungen an Stellen, an denen weder ein Fussgänger die Straße kreuzt, noch andere Gefahren vorhanden sind. (Hierbei werden die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften von  50 km/h und ausserhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h durch Verkehrsregelung herabgesetzt)

 

Die Überprüfung der gefahrenen Geschwindigkeit, sei es nun mit stationären oder mobilen Blitzern, soll der Erhöhung und Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen.

 

Die Städte und Gemeinden nutzen aber diese Gelegenheit, wie die Erfahrung vieler Fahrzeugführer immer wieder zeigen, um "Kasse" zu machen.

 

Wer also einen Blitzer an Orten installiert, die keinen Unfallschwerpunkt darstellen, wo keine Schule oder Kita in der Nähe ist, muss sich nicht wundern, wenn diese Maßnahme als reine "Abzocke" angesehen wird. Es ist auch fraglich, ob dadurch das Rechtsbewußtsein der Verkehrsteilnehmer gefördert wird.

 

Blitzer (umgangssprachlich) müssen periodisch geeicht werden. Dazu muss ein Eichprotokoll vorliegen. Das Eichintervall richtet sich nach der Eichordnung.

 

Geschwindigkeitsmessungen erfolgen durch verschiedene Methoden.

 

So wird beispielsweise das Weg-Zeit-Verhältnis durch Überfahren einer im Boden eingelassenen Induktionsschleife gemessen.

 

Es gibt aber auch Laserstrahlgestützte Messeinrichtungen.

 

Hier ein Beispiel für solch ein Messgerät:

Lasermessgerät1

Lasermessgerät2